Mutige Schritte großer und kleiner Unternehmen werden einen großen Unterschied bei der Entwicklung neuer Technologien und Branchen zur Unterstützung einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft bewirken.
ESG-Aspekte werden im Anlageprozess unserer Spezialfonds und Mandate am individuellen Bedarf des Kunden ausgerichtet.
Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch und Auftrag berücksichtigen wir keine ESG-Kriterien, allerdings haben wir durch die Berücksichtigung von ESG in unseren Publikumsfonds eine tiefgreifende Expertise und können so auf individuelle Wünsche und Anforderungen bezüglich ESG kompetent eingehen und diese im Mandat umsetzen.
ESG-Aspekte werden im Anlageprozess unserer nachhaltigen Publikumsfonds berücksichtigt.
Damit erkennen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei Unternehmen. Das sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Ausschlusskriterien helfen uns, diese Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Auch bei Staaten erfolgt ein Ausschluss, wenn sie nach dem Freedom House Index als „unfrei“ gelten und politische Rechte und bürgerliche Freiheiten nicht einhalten. Mehr zu unseren ESG-Ausschlusskriterien finden Sie bei unseren Berichten hier…
Unsere nachhaltigen Publikumsfonds sind als Artikel 8-Produkte klassifiziert, gemäß der Offenlegungsverordnung 2019/2088 (EU). Hier gehts zu unseren ESG-Publikumsfonds im Überblick.
Berichte und Downloads zu den nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen aufgrund der Technischen Regulierungsstandards zur EU Offenlegungsverordnung (RTS) finden Sie hier...
Unsere Fonds sind Finanzprodukte gemäß Artikel 8 der SFDR und unterliegen einem explizit nachhaltigen Investmentprozess.
Mehr zu unseren Fonds hier…
„Nachhaltig Investieren“ bedeutet für uns:
ESG-Kriterien (Umwelt, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung) einbeziehen bei der Auswahl der Investitionen und dadurch Menschenrechte und Umweltstandards achten.
Warum wird das immer wichtiger?
Anleger erkennen zunehmend, welche Auswirkungen Unternehmen auf die Umwelt oder soziale Gerechtigkeit haben und sie wollen darüber informiert werden, ob ihre Kaufentscheidungen einen negativen Einfluss haben und die Unternehmen zukunftsstark sind.
Die explizite und systematische Verankerung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in der Finanzanalyse und bei Anlageentscheidungen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Liegt der Wunsch für nachhaltiges Investieren vor, wird anhand von gemeinsam erarbeiteten oder vorgegebenen ESG-Kriterien aufgezeigt, wo und in welche Werte, Sektoren, Branchen und Unternehmen Ihr Kapital veranlagt wird. Unsere nachhaltigen Anlageprodukte oder Anlagevehikel berücksichtigen ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) über folgende Strategien:
• ESG-Integration: Ökologische und/oder soziale Aspekte werden systematisch in den konventionellen Investmentprozess integriert.
• ESG-Ausschlüsse: Zusätzlich werden kontroverse Geschäftspraktiken unter die Lupe genommen oder bei kontroversen Geschäftsfeldern von Unternehmen und Staaten und bei Verstößen nicht investiert.
Damit leisten wir unseren Beitrag zum DNSH-Prinzip (Do not significant harm), was bedeutet, dass keine Mittel an Emittenten und Staaten fließen sollen, durch deren Aktivitäten aus unserer Sicht negative Auswirkungen im Bereich Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung (Governance) zu erwarten sind.
Beim Kontroversen-Screening werden Firmen nach Skandalen und Berichterstattung und bestimmte festgelegte Verhaltensweisen durchleuchtet. |
Beim Normbasierten Screening wird das Verhalten von Unternehmen bezüglich potenzieller Verletzungen der etablierten ESG-Standards durchleuchtet. Mit diesem sogenannten Norm-Based Research identifizieren wir wesentliche Kontroversen, die negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben. Stellen wir sehr schwere Verstöße fest, schließen wir diese Unternehmen konsequent aus unseren Investmentplänen aus. Für die Analyse der Kontroversen nutzen wir die Daten des Anbieters ISS ESG. Das Norm-Based Research umfasst unter anderem:
Der Maßstab für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten sind die Prinzipien des UN Global Compact, der OECD-Leitsätze und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Richtlinien unterliegen den Zielen für nachhaltige Entwicklung der vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG). |
Liegen uns wenig oder keine Daten vor, führen wir eigene Recherchen im Rahmen unseres „Internen-ESG-Research-Prozesses“ durch. Dazu recherchieren wir in allen uns zur Verfügung stehenden Quellen, um Informationen zu erhalten, ob Unternehmen unseren ESG-Vorgaben entsprechen. |
Ein Universum wird im ersten Schritt einem normbasierten Screening unterzogen, anhand des UN Global Compact und dessen Normenbereiche. Wir verwenden für das Ausschlussscreening/Kontroversenscreening die ESG Daten von ISS ESG sowie interne Researchberichte. Im zweiten Schritt werden dann jene Unternehmen über Ausschlusskriterien ausgeschlossen, die kontroverse Geschäftspraktiken anwenden oder in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind.
Wir verfolgen den Ansatz "Einbeziehung anstelle Ausschluss" und prüfen daher zuvor, ob es möglich ist, mit dem betreffenden Unternehmen in einen Dialog/Austausch zu kommen, um die negativen Auswirkungen zu mindern, siehe „Dialog“.
Aus dem so entstandenen investierbaren Universum wird das Fonds-Portfolio zusammengestellt und einem laufenden Monitoringprozess unterzogen.
ESG-Ausschlüsse können individuell in einem Mandat angewendet werden. Mit unserer ESG-Expertise beraten wir Sie je nach individuellen Anforderungen und setzen diese im Mandat für Sie um.
Hier ein Beispiel eines ESG-Screenings:
Normbasiertes Screening anhand des UN Global Compact und dessen Normenbereiche
• Arbeitsnormen
• Menschenrechte
• Umweltschutz
• Korruptionsbekämpfung
Ausschluss von Unternehmen anhand ESG-Ausschlusskriterien
Mögliche ESG Ausschlüsse anhand bestimmter Kontroversen
Beispiele:
Beispiele:
Beispiele:
UN GC* = United Nations Global Compact
OECD** = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
GVO*** Gentechnisch veränderte Organismen
Die unterschiedlichen ESG-Ausschlusskriterien der Fonds finden Sie hier:
Berichte
Wenn wir Unternehmen aufgrund eines Negativ-Screenings aus unserem Anlageuniversum ausschließen, bedeutet dies, dass wir keinen Einfluss mehr auf sie nehmen können, um ihre negativen Auswirkungen zu mindern.
Aus diesem Grund ziehen wir, wo immer möglich, Einbeziehung und Engagement dem Ausschluss vor und suchen bei Unklarheiten das Gespräch. So erhalten wir aus direkter Quelle relevante Informationen zu unseren ESG-Vorgaben und können diese faktenbasiert bewerten.
Engagement soll für uns im Zielbild für gelebte Praxis und für Best Practice als aktiver und nachhaltiger Investor stehen. Wir verstehen Engagement im Kontext des Active Ownership und lassen uns von den Principles for Responsible Investments leiten. Als Treuhänder für die Anleger gilt das Interesse dem langfristigen Erfolg der investierten Unternehmen. Der Engagement-Ansatz folgt damit der langfristigen Wertsteigerung der Investments. Die MFI Asset Management GmbH (MFI) überträgt die Ausübung der Stimmrechte an die jeweilige KVG. Dort gibt es ebenfalls nachhaltigkeitsbezogene Vorgaben, die fallbezogen von der KVG im Prozess der Stimmrechtsabgabe berücksichtigt werden. Für einige Publikumsfonds der MFI Asset Management GmbH werden Dialoge mit Unternehmen zum Zwecke der Transparenz, Aufklärung möglicher Kontroversen oder nachhaltigkeitsbezogenen Zielsetzungen geführt.
Engagement Policy
Die Einhaltung der Ausschlüsse für ökologische und soziale Merkmale erfolgt über externe-, sowie interne ESG- Datenanalysen sowie Zertifizierungsprozesse wie das FNG Siegel oder LAIQON AG | Signatory profile | PRI und allgemein UN PRI.
Wir aktualisieren und überprüfen die Daten regelmäßig und beobachten aufmerksam die gemeldeten Entwicklungen der Unternehmen.
PRINCIPLE ADVERSE IMPACTS (PAI)
Unter PAIs versteht man Informationen zum Umgang mit nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Wie kann man die Auswirkungen unserer der Tätigkeiten messen?
Die seit Januar 2023 geltenden RTS (technische Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung) geben den Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern eine Liste von 18 verpflichtenden PAI-Indikatoren sowie Berechnungsmethoden, zur Orientierung bei der Einschätzung der Auswirkungen an die Hand. Damit soll eine höhere Detailtiefe in der Transparenzpflicht nach der Offenlegungsverordnung (SFDR) möglich werden.
Einige dieser Indikatoren sind:
Mit den PAIs zeigen wir auf, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt sind bzw. begründen, warum das ggf. nicht der Fall ist. Siehe mehr dazu hier.
Themenbereiche | Indikator |
Klima und andere umweltbezogene Indikatoren | |
Treibhausgas Emission | 1. THG-Emissionen |
2. CO2-Fußabdruck (Kohlenstoff-Fußabdruck) | |
3. THG (Treibhausgas) Intensität | |
4. Beteiligung an Unternehmen, die an fossiler Brennstoffe tätig sind | |
5. Anteil des Verbrauchs und der Produktion von nicht erneuerbaren Energie | |
6. Energieverbrauchintensität pro Sektoren mit höheren Klimaauswirkungen | |
Biodiversität/Artenvielfalt | 7. Aktivitäten, die sich negativ auf biodiversitätssensible Gebiete auswirken |
Wasser | 8. Giftstoffe im Wasser |
Abfall | 9.Anteil/ Verhältnis von gefährlichem Abfall |
Soziales, Arbeitnehmer, Menschenrechte und Anti-Korruption | |
Soziale und Mitarbeiter bezogenen Themen | 10. Verstöße gegen UNGC-Prizipien und OECD-Richtlinien |
11. Fehlenden Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der UNCG- und OECD-Prinzipien | |
12. Unbereinigtes Gender Pay Gap | |
13. Geschlechtsvielfahlt im Board | |
14. Investitionen in kontroversen Waffen | |
Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Schuldner | |
Umwelt | 15. Treibhausgasemissionen THG-Intensität |
Soziales | 16. Staaten mit sozialen Verstößen |
Indikatoren für Investitionen in Immobilien | |
17. Exposure an fossiler Brennstoffen durch Immobilienanlagen | |
18. Investitionen an energieineffizienten Immobilienanlagen |